Sozialpartnerschaft

Mindestlohn steigt schrittweise auf 14,60 Euro

27. Juni 2025
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Quelle: weyo_Dollarphotoclub

Die Mindestlohnkommission hat eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn insgesamt 13,88 %.

Für die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns ist der Weg geebnet. Das gemeinsame Ergebnis zeige, dass die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniere, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Sie werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %.

Von der Anhebung werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.

Bas bezeichnete den Mindestlohn vor diesem Hintergrund als Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland und zollte Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern ausdrücklich Respekt für den Abschluss der Verhandlungen. 

Quelle

Pressemitteilung des BMAS vom 27.6.2025

© bund-verlag.de (mst)

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