Soziale Medien

Mitbestimmen bei Social Media

Social Media
Quelle: pixabay

Digitale Kommunikation mit und über soziale Netzwerke ist – gerade jetzt in der Corona-Krise – aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Als Betriebsrat können Sie mitbestimmen und zu guten Regelungen beitragen. Was Sie wissen müssen, sagt Ihnen Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2020.

So selbstverständlich Menschen Facebook & Co privat nutzen, so umstritten ist es häufig in der Arbeitswelt. Dabei spielt der Schutz der Persönlichkeitsrechte, der Datenschutz oder Geheimnisverrat eine wichtige Rolle. Damit alle Beteiligten wissen, welche »Spielregeln« für die Nutzung digitaler Medien im Betrieb gelten, sollten Arbeitgeber und Betriebsrat diese in einer Betriebsvereinbarung regeln.

Beschäftigte als »Werbeträger«

Durch den hohen Verbreitungsgrad von Informationen kommen Firmen oft auf die Idee, ihre Beschäftigten als »Werbeträger« zu nutzen. Mit positiven Aussagen soll so das Image des Unternehmens verbessert und Kunden oder Fachkräfte angesprochen werden. Hat der Beschäftigte sein Einverständnis zu so einem digitalen Auftritt gegeben, kann er dieses nur widerrufen, wenn seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein Firmenwechsel des Beschäftigten reicht als Grund nicht aus, um z. B. einen Film mit Aufnahmen des Arbeitnehmers von der Homepage des Arbeitgebers nehmen zu lassen (BAG 19.2.2015 – 8 AZR 1011/13).

Natürlich freut sich der Arbeitgeber über ein positives öffentliches Feedback seiner Beschäftigten. Ist dieses aber mit konkreten Kaufaufforderungen in einem namentlich benannten Betrieb und konkreten Kontaktdaten verbunden, kann es sich um einen unlauteren Wettbewerb handeln, für den der Arbeitgeber haftet.

Mehr zur Mitbestimmung bei Social Media, was die Rechtsprechung zu Kündigungsgründen nach Facebook-Einträgen sagt, wann eine Recherche über Bewerber im Internet erlaubt ist und Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung über die Nutzung digitaler Medien, finden Sie in der April-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

Außerdem in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2020:

  • Gesundheitsschutz – Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • 7 Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Aktuelles: Corona und Pandemieschutz
  • Rechtsprechung: Dürfen Betriebsräte Werbegeschenke behalten?
  • Rechtsprechung: Wer einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro bekommt

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© bund-verlag.de (ls)

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