Mitbestimmung bei Corporate Benefits

Beschäftigte haben für das Erbringen ihrer Arbeitsleistung einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Diese ist üblicherweise im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. Weitere Vergütungsansprüche können sich aus einer Betriebsvereinbarung (z. B. Prämie, Bonus, Leistungsentgelt), einem Gesetz (z. B. vermögenswirksame Leistungen) oder einer betrieblichen Übung ergeben.
Über diese finanziellen Leistungen hinaus bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten häufig materielle Leistungen oder die Nutzung besonderer Services und Einrichtungen. Damit möchten Firmen sich als attraktive Arbeitgeber darstellen.
Beispiele für Corporate Benefits
Je nach Region, Branche oder Stellung im Unternehmen können die Mitarbeiterangebote stark variieren. Diese können z. B. sein:
- Technische Angebote zur privaten Nutzung (z. B. Dienstwagen, „JobRad“, E-Scooter, Laptop, Smartphone)
- Familienleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Betriebskindergarten, Ferienprogramme für Kinder, Familienfeste)
- Versicherungen (z. B. Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung, Altersvorsorge)
- Vergünstigungen (z. B. Einkaufsrabatte, vergünstigte Eventkarten, reduzierter Eintritt, Urlaubsreisen, Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr, Bahnfahrten oder Flüge, Hotelunterbringung, Tankgutscheine, Aktienoptionen)
- Gesundheitsförderung (z. B. Fitness-Studio, Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse, Kuren)
- Verpflegung (z. B. Obstkorb, kostenlose Getränke, Mittagessen)
- Anlassbezogene Geschenke (z. B. Präsentkorb, Gutscheine, Schmuck, Uhr, Schreibgeräte)
Was gilt für die Steuer oder Sozialversicherung? Wie sehen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus? Was sagen die Gerichte? Das alles und eine Übersicht zum Gesundheitsbonus gehört, findet Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 11/2023. Abonnent:innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.
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