Künstliche Intelligenz

Mitbestimmung beim Einsatz von KI

03. März 2025
KI, Künstliche Intelligenz
Quelle: iStock.com, Jolygon

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bringt nicht nur technische, sondern auch mitbestimmungsrechtliche Herausforderungen. Betriebs- und Personalräte sind gefordert, die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Wie die Mitbestimmungsrechte aussehen, verraten Raphael Lugowski und Kevin Wagner in »Computer und Arbeit« 2/2025.

Die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten beim Einsatz von KI sind vielfältig. Häufig wird hier vor allem an das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen gedacht, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG).

Je nach Art und Funktion des jeweiligen KI-Systems kommen aber zahlreiche weitere Mitbestimmungsrechte in Betracht. Stellt der Arbeitgeber Verhaltensregeln zur Nutzung von KI-Systemen auf, ist etwa an das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (§ 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG) bei Fragen zu Ordnung und Verhalten im Betrieb bzw. der Dienststelle zu denken. Mitbestimmungsrechte anlässlich der KI-Nutzung beziehen sich auch auf Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG).

Die Arbeitnehmervertretungen könnten etwa eine psychische Gefährdungsbeurteilung anstoßen, deren Ausgestaltung ebenfalls mitbestimmungspflichtig wäre. Hieran knüpft dann das Mitbestimmungsrecht bezüglich der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an.

Mitbestimmungsrechte bestehen auch insoweit, als die Beschäftigten im Regelfall für den ordnungsgemäßen Umgang mit KI-Systemen geschult werden müssen (§§ 96-98 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG). Je nach Einsatzbereich der KI können auch die Mitbestimmungsrechte zu Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien (§§ 94, 95 BetrVG) wichtig werden.

Mehr lesen

In »Computer und Arbeit« 2/2025 findet Ihr außerdem eine Übersicht zu den Mitbestimmungsrechten des BetrVG und BPersVG und Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wie lassen sich Interessenvertretungen bei der Auswahl von KI-Systemen einbinden?
  • Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber gegenüber Interessenvertretern beim Einsatz von KI?

Abonnent*innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.

Noch kein Abo?

Jetzt zwei Ausgaben »Computer und Arbeit« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

Buchtipp:

Raphael Lugowski, Kevin Wagner: Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt, 1. Auflage 2025, ISBN 978-3-7663-7506-3. Mehr Infos zum Buchtitel gibt es hier.

© bund-verlag.de (la)

Whitepaper KI-Verordnung viertel quadratisch - Anzeige -
Kevin Wagner, u.a.
DSGVO und KI-Verordnung | Funktion und Anwendungsszenarien | Schulungen und Richtlinien
24,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren