Arbeitshilfe

Mit Musterschreiben geht's zur Einigungsstelle

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Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Scheitern die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Vorher muss er den Arbeitgeber informieren. Wie Sie das am besten formulieren, zeigt Ihnen das Musterschreiben aus unserem Infodienst »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

Kennen Sie schon unseren Informationsdienst »Betriebsrat und Mitbestimmung«? Speziell für kleine Gremien und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder. Mehr Informationen gibt es hier.

Unten geht's direkt zum gratis Download der Arbeitshilfe.

© bund-verlag.de (ls)

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