Gesetzgebung

Neu im Mai: Doppelnamen, digitale Passbilder und Elternzeitanträge

25. April 2025
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Quelle: Dmitriy K._Dollarphotoclub

Für ab dem 1. Mai 2025 geborene Kinder stellt sich die Welt schon wieder ein Stück weit digitaler dar. Diese ab Mai 2025 geltenden Änderungen und Erleichterungen für die Bürger teilen uns die Bundesministerien für Familie, Justiz und Inneres mit. 

Elterngeld und Elternzeit

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden. 

Elternzeit-Anträge müssen beim Arbeitgeber nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder genügt künftig die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,27.12.2024

Namensrecht: Doppelname für alle

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Ehepaare endlich offiziell einen gemeinsamen Doppelnamen tragen – mit oder ohne Bindestrich. Bisher war das nur einer der beiden Parteien möglich. Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen bekommen, selbst wenn ihre Eltern oder Sorgeberechtigten keinen gewählt haben. Wenn Eltern sich bei der Geburt nicht auf einen Namen einigen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der erste vergebene Nachname wird dann für alle weiteren Geschwister verbindlich.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, "Mehr Möglichkeiten im neuen Namensrecht", 25.4.2025

Personalausweis und Reisepass: Digitalfotos und Postlieferung

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch.

Nur in Ausnahmefällen gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025 – etwa bei fehlender technischer Infrastruktur, kurzfristigen Notfälle oder Personengruppen mit eingeschränktem Zugang zur Technik.

Zudem müssen Ausweise nicht mehr persönlich abgeholt werden. Zukünftig wird auch der Postversand (die persönliche Zustellung oder Abholung, jeweils mit Identitätsprüfung) möglich.

Ein weiterer Schritt: Die eID-Funktion, also die digitale Identitätsprüfung, wird bei neu ausgestellten Ausweisen automatisch aktiviert.

Quelle: Bundesministerium des Innern, 22.4.2025

© bund-verlag.de (ck)

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