Gesetzgebung

Neues Berufsbild für die Pflegeassistenz

13. Oktober 2025
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Quelle: © spuno / Foto Dollar Club

Derzeit bestehen in den Bundesländern 27 unterschiedliche Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz, wobei sich Ausbildungsdauer und Inhalte erheblich unterscheiden. Der Bundestag hat am 10.10.2025 den Regierungsentwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet, um die Ausbildung attraktiver zu machen.

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz soll die Ausbildung attraktiver und sollen Pflegefachkräfte entlastet werden. Das neue Gesetz soll die Ausbildung übersichtlicher und attraktiver gestalten – für Interessierte aus dem In- und Ausland. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird einfacher, wie die Bundesregierung mitteilt.

Mehr Klarheit, bessere Chancen

Die neue Ausbildung sorgt nicht nur für ein einheitliches Berufsprofil, sondern verbessert auch ganz konkret die Situation der Auszubildenden: Diese können künftig bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten – vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung. Weitere Vorteile:

  • Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung. Bislang war das nur etwa bei der Hälfte der Fall.
  • Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Wer in Teilzeit lernen möchte, kann das ebenfalls tun.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit Pflegeerfahrung bestehen zudem Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
  • Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss – in Ausnahmefällen können aber auch Personen ohne Schulabschluss starten, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgschancen bescheinigt.

Abschluss mit Karriereperspektive

Mit dem Abschluss in der Pflegefachassistenz öffnen sich viele Türen: Wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren – und das sogar in verkürzter Zeit. Umgekehrt kann auch ein nicht abgeschlossener Fachkraftweg angerechnet werden, wenn man stattdessen einen Assistenzabschluss anstrebt.

Das Gesetz fördert damit im wichtigen Berufsfeld der Pflege ein flexibles, durchlässiges und modernes Bildungssystem in der Pflege – vom Einstieg über die Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Gleichzeitig sollen Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeberufe auf allen Ebenen neu geordnet und besser aufeinander abgestimmt werden.

Mehr Unterstützung für Pflegefachkräfte

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes: Die neue Ausbildung schafft ein klar umrissenes Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen. So können Aufgaben künftig gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften verteilt werden. Die Assistenzkräfte sollen verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen – und  diese dadurch spürbar entlasten.

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Quelle: 

Bundesregierung, Meldung vom 10.10.2025

© bund-verlag.de (ck)

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