Dank zwei aktueller Entwicklungen steht das Thema Arbeitszeit erneut im Fokus. Zum einen ermöglicht der neue § 6 Abs. 1a TVöD Beschäftigten die freiwillige freiwille Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden. Zum anderen gibt ebnet die Entscheidung des OVG Bremen den Weg zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften. Die Ausgabe 5/2026 von »Der Personalrat« nimmt beide Entwicklungen unter die Lupe.