Personalabbau erfolgreich verhandeln
Die Frage, was die bestmögliche Reaktion des Betriebsrats bei Personalabbaumaßnahmen ist, ist einfach zu beantworten: Der Betriebsrat muss den Mut und die Kraft aufbringen, die Position des Mitbestimmers einzunehmen und tatsächlich auszufüllen! Betriebsräte beeinflussen durch ihr Verhandlungsgeschick maßgeblich die Arbeitswirklichkeit ihrer Kolleginnen und Kollegen. Betriebsräte müssen dieser Verantwortung gerecht werden und ihre Gestaltungsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen, da nicht zu erwarten ist, dass die Unternehmen bei Veränderungsprozessen von sich aus und ohne Weiteres einen mildtätigen Ansatz verfolgen werden.
Betriebsänderung im eigenen Betrieb und Unternehmen
Unternehmen gehen für sie wichtige Veränderungsprozesse nicht zufällig an. Sie agieren planvoll und im abgestimmten und projektierten Zusammenspiel von internen und externen Fachleuten, wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kanzleien und Unternehmensberatungen, die aufgrund ihres Auftrags ausschließlich die Interessen der Arbeitgeberin im Blick haben und halten!
Personalabbau ist häufig Betriebsänderung nach § 111 BetrVG
Obwohl die gesetzliche Definition der Betriebsänderung in § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eindeutig ist, erkennen Betriebsräte nicht, wenn eine Betriebsänderung in ihrem Betrieb stattfindet. Eine Betriebsänderung ist kurz erklärt: jede Änderung der betrieblichen Organisation, der Struktur, der Arbeitsweise oder des Betriebsstandorts, wenn diese Änderung zumindest für erhebliche Teile der Belegschaft wesentliche Nachteile zur Folge haben können.
Dies ist stets der Fall, wenn ein Regelbeispiel nach § 111 Satz 3 Nr. 1 bis Nr. 5 BetrVG vorliegt. Die Frage, wann „erhebliche Teile“ der Belegschaft betroffen sind, beantwortet sich nach Schwellenwerten und liegt je nach Betriebsgröße zwischen 5 und 10 %. Betroffen sind nicht nur Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch Mitarbeitende, die künftig einen anderen Aufgabenzuschnitt erhalten oder bei denen sich Fertigungs- oder Arbeitsmethoden ändern.
Viele Unternehmen beachten die gesetzlichen Vorgaben der Mitbestimmung, planen den gesamten Mitbestimmungsprozess in dem kommenden Veränderungsprozess zeitlich realistisch ein. Sie gehen proaktiv und transparent auf die Gremien zu. Hat der Betriebsrat in der Vergangenheit allerdings andere Erfahrungen mit der Geschäftsleitung in mitbestimmungspflichtigen Themen machen müssen, steht häufig nicht die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Mitbestimmung und ein realistischer Zeitrahmen auf der Agenda des Changemanagements.
Mitbestimmung unmissverständlich einfordern
Betriebsräte haben im Rahmen einer Betriebsänderung vier Rechte:
- rechtzeitig und umfassend über die Betriebsänderung informiert zu werden
- die Betriebsänderung mit der Arbeitgeberin zu beraten
- mit der Arbeitgeberin über einen Interessenausgleich zu verhandeln
- gegen die Arbeitgeberin einen Sozialplan durchzusetzen.
Der Betriebsrat muss zunächst seinen Informationsanspruch ermitteln, anschließend diesen gegenüber der Arbeitgeberin geltend machen und durchsetzen.
Was tun, wenn die Arbeitgeberin keine Informationen liefert oder bereits mit der Maßnahme beginnt? Wie engagieren Betriebsräte die bestmögliche Beratung? Wie gelingt es eine erfolgreiche Verhandlungsstrategie zu entwerfen und Spannungen aushalten?
Mehr dazu erfahrt Ihr in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2025 ab Seite 8.
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