Schwerbehindertenrecht

SBV und betriebliche Weiterbildung

30. August 2021 Schwerbehindertenrecht
Bildung Schulung Weiterbildung Wissen Studium study
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Ändern sich die beruflichen Anforderungen, sichert Weiterbildung den Arbeitsplatz und die Beschäftigungsfähigkeit. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2021 zeigt Ihnen Anna Gilsbach, wie SBV und Betriebsrat dafür sorgen, dass schwerbehinderte Beschäftigte bei Bildungsmaßnahmen fair berücksichtigt werden und welche Ansprüche auf Förderung sie haben.

Die berufliche Qualifizierung im Verlauf des Arbeitslebens ist sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch der Beschäftigten selbst. Dabei können schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte bestimmte Rechte geltend machen und Förderhilfen erhalten, etwa durch Arbeitsagentur und Integrationsamt. Zwar ist in Betrieben nach dem BetrVG allein der Betriebsrat Ansprechpartner des Arbeitgebes bei beruflicher Aus- und Weiterbildung. Allerdings kann die SBV mittelbar Einfluss nehmen. Welche Handlungsmöglichkeiten die SBV hat und welche Rechte und Förderleistungen Beschäftigte geltend machen können, stellt Anna Gilsbach dar.

Der Gesetzgeber hat das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) von 1974 grundlegend novelliert – einschließlich der darin geregelten Beteiligungsrechte der SBV im öffentlichen Dienst. Im zweiten Teil seines Beitrags erläutert Franz-Josef Düwell die Folgen für die SBV im öffentlichen Dienst der Länder und Gemeinden.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2021 lesen Sie:

  • Welche Ansprüche schwerbehinderte Beschäftigte bei inner- und außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber haben
  • Wie die SBV mit dem Betriebsrat Einfluß auf die betriebliche Bildungsplanung nehmen kann
  • Welche Förderleistungen zur Weiterbildung Beschäftigten schon zuerkannt wurden (Rechtsprechungsübersicht)

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Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Öffentliche Arbeitgeber: SBV hat auch Anspruch auf Einsicht in die dientlichen Beurteilungen von Stellenbewerbern (BAG, 16.9.2020)
  • Arbeitsplatz: Arbeitnehmer hat Anspruch auf höhenverstellbaren Schreibtisch (LSG Baden-Württemberg, 9.9.2020)

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© bund-verlag.de (ck)

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