Ausbildungskosten

Soldat muss nach Kriegsdienstverweigerung Medizinstudium abzahlen

03. Februar 2020
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Quelle: Thaut Images_Dollarphotoclub

Wer bei der Bundeswehr ein Medizinstudium absolviert und im Anschluss den Kriegsdienst verweigert, muss die Ausbildungskosten zurückzahlen. Das hat das VG Düsseldorf entschieden.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte dem studierenden Soldaten für die Dauer seiner Beurlaubung zum Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein sogenanntes Ausbildungsgeld gezahlt.

Soldat hatte finanziellen Vorteil

Dieser Vorteil, den der Kläger dadurch erlangt hat, dass er während seines Studiums nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen musste, darf zurückgefordert werden.

Das VG führt aus, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn die Beklagte zur Ermittlung der vom Kläger ersparten Aufwendungen für Lebensunterhalt, Studiengebühren und Lernmittel typisierend und pauschalierend auf die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen Bedarf studentischer Lebenshaltung zurückgegriffen habe. Indem die Bundeswehrverwaltung darauf verzichtet habe, das Ausbildungsgeld in voller Höhe zurückzufordern, und den Erstattungsbetrag auf die ersparten Aufwendungen begrenzt habe, habe sie zugleich berücksichtigt, dass die Erstattung den Betroffenen nicht von der Kriegsdienstverweigerung abschrecken dürfe, was eine besondere Härte darstellen würde. 

Auch die bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildungen, insbesondere der klinischen Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie, durften zurückgefordert werden, soweit er diese bis zu seinem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr noch nicht „abgedient“ hatte.

Allerdings muss die Bundeswehrverwaltung eine Stundung oder Ratenzahlung des Erstattungsbetrages, immerhin 57.000 Euro, zulassen.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

VG Düsseldorf (14.01.2020)
Aktenzeichen 10 K 15016/16
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