Streikgeld und Steuern

Das ist Streikgeld
Rufen die Gewerkschaften zu einem Streik auf, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die ihre berufliche Tätigkeit niederlegen, in dieser Zeit kein Gehalt bzw. keinen Lohn zahlen. Die im DGB organisierten Gewerkschaften wie Ver.di oder die GEW zahlen im Falle eines Streiks ihren Mitgliedern das so genannte Streikgeld, um Lohnausfälle auszugleichen.
Dazu bilden die Gewerkschaften Streikkassen, in die ein Teil der monatlichen Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder eingeht. Wie hoch das Streikgeld ist, richtet sich nach der Gewerkschaftssatzung. Diese stellt in der Regel auf den Nettolohnabzug ab, also den Lohnanteil, den der Arbeitgeber einbehält. In der Regel muss der Arbeitnehmer schon vor Streikbeginn Mitglied der Gewerkschaft sein, um Streikgeld zu erhalten.
Ist Streikgeld steuerpflichtig?
Nein, sagen Gewerkschaften und Bundesfinanzhof (BFH) übereinstimmend. Schon 1990 hat der BFH entschieden, dass die gewerkschaftliche Streikunterstützung nicht der Einkommenssteuer unterliegt (BFH 24.10.1990 – X R 161/88). Arbeitnehmer, die an Streiktagen teilgenommen haben, müssen die Zahlung des Streikgeldes daher auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.
Weitere Folgen
Auf die Auswirkungen dieses Grundsatzes weist der Lohnsteuerhilfe-Verein Steuerring in einer aktuellen Pressemitteilung hin:
- Streikgeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wird also nicht mitgezählt, wenn das steuerpflichtige Einkommen ermittelt wird. Denn es handelt sich nicht um eine Lohnersatzleistung, im Gegensatz etwa zum Arbeitslosengeld.
- Das bedeutet aber auch: Arbeitnehmer können Kosten, die konkret mit dem Streik zusammenhängen, nicht von der Steuer absetzen, etwa Anfahrtskosten zum Streikort.
- Dauert der Streik mehrere Tage an, trägt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Unterbrechungszeitraum der Gehalts- oder Lohnzahlung ein. Der Steuerring empfiehlt, der Steuererklärung Unterlagen zum Streikgeld beizufügen, um Rückfragen des Finanzamtes zu vermeiden. Steuerberater, gewerkschaftliche und private Lohnsteuerhilfen weisen dann das Finanzamt darauf hin, dass diese Zahlungen gerade nicht steuerpflichtig sind.
Sozialversicherung
Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung besteht auch während eines Arbeitskampfes, also sind Arbeitnehmer auch weiterhin beitragspflichtig.
Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen in dieser Zeit weg. Dadurch sinken die Rentenansprüche minimal. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben streikende Beschäftigte während des Arbeitskampfes allerdings nicht.
Gewerkschaftsbeitrag ist absetzbar
Die Lohnsteuerberater empfehlen, den Gewerkschaftsbeitrag (die Gewerkschaften stellen darüber jährlich eine Bescheinigung aus) in der Steuererklärung anzugeben – denn da die Gewerkschaften als Berufsverbände anerkannt sind, lässt sich die Ausgabe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Quellen:
»Muss Streikgeld versteuert werden?« Steuerring, Pressemitteilung vom 22.10.2020
»Schnelle Hilfe: Streikunterstützung« (www.ver.di.de > Service > Schutz und Unterstützung, abgerufen 26.10.2020)
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