Stützunterschriften: Die erste Herausforderung für Wahlbewerber
12. November 2024
Stützunterschriften sollen sicherstellen, dass nur Kandidatinnen und Kandidaten zur Betriebsratswahl vorgeschlagen werden, die eine ausreichende Unterstützung innerhalb der Belegschaft und folglich eine Chance auf Erfolg haben. Details zu den Stützunterschriften sind in § 14 Abs. 4 BetrVG geregelt.
Diese Regeln gelten für Stützunterschriften:
- Keine Doppelunterschrift: Jeder Beschäftigte kann nur einen einzigen Kandidaten bzw. einen Wahlvorschlag (also eine Liste) unterstützen. Doppelunterzeichnungen führen jedoch nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagslisten. Hat ein Beschäftigter mehrere Unterschriften abgegeben, muss der Wahlvorstand ihn auffordern, innerhalb einer festgelegten Frist anzugeben, welche Unterschrift gültig sein soll (§ 6 Abs. 5 Wahlordnung). Falls keine Erklärung erfolgt, wird die erste abgegebene Unterschrift als gültig betrachtet und alle weiteren werden gestrichen.
- Kandidaten dürfen sich auch selbst mit ihrer Unterschrift stützen.
- Formal: Die Stützunterschrift muss auf demselben Papier oder Dokument wie der Wahlvorschlag vermerkt werden (also auf der Liste oder dem Kandidatenvorschlag). Sind die Dokumente auf mehreren Blättern, sollten diese mit Heftklammern oder einer ähnlichen Methode verbunden sein. Erfolgt der Kandidatenvorschlag auf der Wahlversammlung (zweistufiges vereinfachtes Verfahren) mündlich, so kann die Stützunterschrift in Form eines Handzeichens erfolgen.
- Die Anzahl der notwendigen Unterschriften variiert je nach Betriebsgröße gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG wie folgt:
- Bis zu 20 Wahlberechtigte: Keine Stützunterschriften nötig.
- 21 bis 100 Wahlberechtigte: Mindestens zwei Unterschriften.
- Mehr als 100 Wahlberechtigte: Mindestens 5 % der Wahlberechtigten, maximal jedoch 50 Unterschriften
- Wahlvorschläge von Gewerkschaften: benötigen 2 Unterschriften.
Der Wahlvorstand muss die genaue Anzahl der benötigten Stützunterschriften vorab berechnen und im Wahlausschreiben bekanntgeben.
Weitere Informationen:
Was bei Wahlvorschlägen zu beachten ist
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