Krankenversicherung

Elektronische Patientenakte kommt

10. März 2025
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von mohamed_hassan

2025 ist es so weit: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird flächendeckend eingeführt. Die Rechte der Patienten sichern Einwilligungsvorbehalte und technische Optionen. Mehr dazu lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 3/2025.

Ziel der elektronischen Patientenakte (ePA) ist eine »patientengeführte Akte«, die medizinische Informationen für Behandler (Ärzte etc.) und Patienten über eine sichere Cloud zur Verfügung stellt. Die ePA wird zunächst für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt – Lösungen für privat Krankenversicherte bieten einzelne Krankenversicherungen schon an bzw. bereiten diese vor.

Der ursprünglich für Februar 2025 angekündigte »bundesweite Rollout« der ePA konnte allerdings wegen technischer und organisatorischer Verzögerungen noch nicht stattfinden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, soll die ePA nach Abschluss einer Testphase in mehreren Modellregionen ab dem 2. Quartal 2025 bundesweit verfügbar sein (Quelle: kbv.de, 20.02.2025).

Damit eine gesetzlich krankenversicherte Person die ePA nutzen kann, benötigt sie ein Smartphone oder Tablet, um die von ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-App dort zu installieren. Zukünftig soll es auch Zugang über eine passwortgesicherte Website geben – auch dafür steht ein Termin noch aus.  

Die Funktionen der ePA, das Widerspruchsrecht und die Steuerungsmöglichkeiten für Patienten erläutert Josef Haverkamp in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 3/2025.

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • »Werkstätten für behinderte Menschen« - Checklisten für die Zusammenarbeit mit Betrieben und Forderungen an die Politik von Dr. Eberhard Kiesche und Thomas Hofmann-Ludwig
  • SBV-Freistellung im Evangelischen Kirchendienst von Prof. Franz Josef Düwell


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