Beschäftigungssicherung

Mit Prävention Arbeitsplätze sichern

14. August 2025
Inklusion Familie Rollstuhl Behinderung Gleichstellung Sonnenuntergang Gruppe
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Gerd Altmann

Das gesetzliche Verfahren zur Konfliktprävention ist ein wichtiges Werkzeug, um Arbeitsplätze und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern. SBV und Betriebsrat sollten dabei eng miteinander und mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Mehr dazu lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2025.

Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX dient der nachhaltigen Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen. Ziel ist es, Probleme früh zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen Kündigungen oder gesundheitliche Verschlechterungen zu vermeiden.

Es fordert den Arbeitgeber zu einem frühen und verbindlichen Handeln auf. Sobald bereits personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme erkennbar sind, muss ein umfassender Dialog über Maßnahmemöglichkeiten beginnen, bei dem die Trennungsabsicht noch gar nicht zur Diskussion steht.

Die Unterschiede zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX), die Aufgabenverteilung zwischen SBV und Betriebsrat und Tipps für ein erfolgreiches gemeinsames Vorgehen erläutert Gesine Thomas in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2025.

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • 7 Fragen zur Kündigung wegen Krankheit von Bettina Frowein
  • BAG: Kein Verzicht auf Mindesturlaub durch Vergleich (BAG 3.62025 -9 AZR 104/24)
  • LAG Hamm: Ungewollte Berücksichtigung der Schwerbehinderten-Eigenschaft bei Bewerbung (LAG Hamm 9.9.2023 -1 Sa 156/23)

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© bund-verlag.de (ck)

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