Beamtenbesoldung

Tarifergebnisse kommen Beamten zugute

11. Juli 2018 Beamte, Soldaten, Tarif, Lohn, Besoldung
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Quelle: © Roman Sigaev / Foto Dollar Club

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Tarifergebnisse für den Öffentlichen Dienst auf die Beamtenbesoldung und deren Versorgung zu übertragen. Einen entsprechendem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer hat das Kabinett gebilligt.

"Wir lösen damit das Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Gute finanzielle Bedingungen sind für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wichtig. Sie sind zugleich Wertschätzung für den täglichen Einsatz und das Engagement der Beschäftigten. Ich hoffe nun auf zügige Beratungen im parlamentarischen Verfahren und bin zuversichtlich, dass die erhöhten Bezüge ab Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 abschlägig ausgezahlt werden können", so Seehofer.

Ende des Jahres Verkündung im Bundesgesetzblatt

Der Gesetzentwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst im Bund vom 18. April 2018 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigte des Bundes.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden linear in drei Schritten angepasst: Zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Der Versorgungsrücklage für die Begünstigten werden mit dem ersten Anpassungsschritt 0,2 Prozentpunkte zugeführt. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 250 Euro für die Besoldungsberechtigten in den Besoldungsgruppen von A 2 bis A 6 im Jahr 2018 vorgesehen.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2018 und zum 1. März 2019 jeweils um 50 Euro.

Durch die Erhöhungen sollen die Beamtenbesoldung und –versorgung an das Tarifergebnis und die positiven Wirkungen für die Angestellten im Öffentlichen Dienst angepasst werden. Voraussichtlich im Herbst sollen erste Abschlagzahlungen erfolgen. Die Verkündung im Bundegesetzblatt soll noch Ende 2018 erfolgen.

© bund-verlag.de (mst) 

Quelle: Meldung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat  vom 6.7.2018

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