Klage

Tarifkonforme Eingruppierung durchsetzen

23. Juli 2025
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Bei der richtigen Eingruppierung ist zuerst der Personalrat gefragt. Ihm steht hier ein Mitbestimmungsrecht zu, das letztlich aber auf eine Richtigkeitskontrolle beschränkt ist. Wenn Beschäftigte den Verdacht haben, nicht richtig bzw. zu niedrig eingruppiert zu sein, müssen sie entsprechende Geldforderungen selbst vor Gericht geltend machen. Wie, das verrät die aktuelle Ausgabe 7/2025 von »Der Personalrat«.

1. Welche tarifvertraglichen Ausschlussfristen müssen Beschäftigte beachten?

Im öffentlichen Dienst finden sich die tarifvertraglichen Ausschlussfristen in § 37 TVöD/TV-L. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verfallen danach, wenn sie nicht innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden. Zu diesen Ansprüchen gehört auch die tarifgerechte Eingruppierung.

Gemäß § 37 TV-L/TVöD muss die Geltendmachung immer schriftlich erfolgen. Weder für den TVöD noch für den TV-L genügt eine mündliche Forderung. Für denselben Sachverhalt (hier: die Eingruppierung) reicht aber die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus. Es muss also kein weiteres Schreiben für spätere Zeiträume erstellt werden.

2. Welchen Sinn und Zweck haben tarifvertragliche Ausschlussfristen?

Tarifvertragliche Ausschlussfristen sollen zum einen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienen, indem sie verhindern, dass nicht noch nach Jahren oder Jahrzehnten Rechtsstreitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern entstehen können. In diesem Kontext dienen sie dem Schutz der Arbeitsvertragsparteien vor langfristigen und erheblichen finanziellen Rückforderungen.

Zum anderen dienen Ausschlussfristen der zeitnahen Klärung von Ansprüchen, wie beispielsweise Entgeltzahlungen oder Ausgleich für Sonderformen der Arbeit nach § 8 TVöD/TV-L.

3. Wie können Beschäftigte gegen eine falsche Eingruppierung vorgehen?

Beschäftigte sollten sich bei einer ihrer Ansicht nach falschen Eingruppierung zunächst direkt an den Arbeitgeber und an den Personalrat wenden. Dort sollten sie konkret dazu auffordern, eine entsprechende Höhergruppierung durchzuführen bzw. um Unterstützung hierbei bitten. Dabei sollten sie die tarifvertraglichen Ausschlussfristen des § 37 TVöD/TV-L im Blick behalten (s. Frage 1).

Sollte der geltend gemachte Anspruch vom Arbeitgeber abgelehnt oder sollte die Anfrage gar nicht beantwortet werden, sollte über die Einlegung einer Eingruppierungsfeststellungsklage nachgedacht werden (s. Frage 4).

Außerdem in diesem Beitrag:

4. Was ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

5. Was passiert bei Feststellung einer falschen Eingruppierung?

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