»Der Personalrat«-Podcast

Überstundenzuschläge - endlich auch für Teilzeitbeschäftigte

01. April 2025
Personalrat Podcast Quer

Das BAG hat entschieden: Teilzeitkräfte haben grundsätzlich Anspruch auf Überstundenzuschläge ab der ersten Stunde, die über ihre individuelle Arbeitszeit hinausgeht – nicht erst dann, wenn sie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten, wie viele Tarifverträge es vorsehen. Die aktuelle Podcast-Folge erläutert die Entscheidung (BAG 5.12.2024 – 8 AZR 370/20).

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