Datenschutz

Warum Behörden Facebook verlassen sollen

13. Juli 2022
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Quelle: pixabay

Viele Behörden und Unternehmen betreiben Accounts in den sozialen Medien und sind damit teilweise sehr erfolgreich. Zum Problem wird das, wenn – wie z. B. beim Betrieb einer Facebook-Fanpage – der Anbieter unerlaubte Cookies einsetzt, auf welche Behörden und Unternehmen keinen Einfluss haben.

Ende 2011 untersagte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen das Betreiben von Facebook-Fanpages. Trotzdem sind die Facebook-Fanpages vieler Behörden weiter ungestört im Einsatz. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich nun zum Ziel gesetzt dafür zu sorgen, dass alle von Bundes- und Landesbehörden betriebenen Facebook-Fanpages deaktiviert werden.

Warum sind Facebook-Fanpages problematisch?

Beim Aufrufen solcher Fanpages werden auf den Rechnern der Nutzer:innen – für den Betrieb der Fanpage unnötige – Cookies gespeichert, mit denen das Nutzungsverhalten ausspioniert wird, ohne dass die Nutzer:innen hierfür ihre Zustimmung erteilt haben. Facebook, das sich inzwischen WhatsApp und Instagram einverleibt hat und die dort erhobenen Daten mit den Facebook-Trackingdaten kombiniert, lässt nicht von seinem illegalen Tun ab. Firmen und Behörden präsentieren sich jedoch weiterhin auf den Fanpages.

Was sagt die Datenschutzkonferenz?

Ein Gutachten der Datenschutzkonferenz-Taskforce arbeitet klar heraus, dass der Betrieb von Webseiten, bei denen Werbe-Cookies ohne wirksame Einwilligung zum Einsatz kommen, unzulässig ist. Am Beispiel Facebook wird zudem dargelegt, dass deren inzwischen etablierte Cookie-Banner die User zu einem Nutzungsverhalten verleiten, das letztlich für diese schädlich ist. In einem nächsten Schritt werden die Datenschutzaufsichtsbehörden – so deren Ankündigung – den Betrieb der Fanpages förmlich verbieten. Erstes Ziel der Datenschützer ist die Beendigung des »zivilen Ungehorsams« der öffentlichen Hand.

Was gilt rechtlich?

Werbetracking mit Cookies ohne Betroffenen-Einwilligung ist europarechtlich verboten. Auch der Bundesgesetzgeber zeigte inzwischen ein Einsehen und hat dies in § 25 Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz (TTDSG), das im Dezember 2021 in Kraft trat, ausdrücklich bestätigt. Das Vorgehen der Datenschutzaufsicht gegen öffentliche Facebook-Fanpages ist ein wichtiger Beitrag, um dafür zu sorgen, dass auch im Internet Recht und Gesetz beachtet werden.

Mehr lesen?

Den vollständigen Beitrag von Thilo Weichert lesen Sie in »Computer und Arbeit« 7-8/2022. Weitere Highlights:

  • IT-Mitbestimmung: Tipps für die digitale Kommunikation im Gremium
  • Datenschutz: 5 Fragen zum Datenschutz bei der SBV-Wahl
  • Praxis: Datenschutzschulungen für Beschäftigte

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