Datenschutz

Warum Behörden Facebook verlassen sollen

13. Juli 2022
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Quelle: pixabay

Viele Behörden und Unternehmen betreiben Accounts in den sozialen Medien und sind damit teilweise sehr erfolgreich. Zum Problem wird das, wenn – wie z. B. beim Betrieb einer Facebook-Fanpage – der Anbieter unerlaubte Cookies einsetzt, auf welche Behörden und Unternehmen keinen Einfluss haben.

Ende 2011 untersagte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen das Betreiben von Facebook-Fanpages. Trotzdem sind die Facebook-Fanpages vieler Behörden weiter ungestört im Einsatz. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich nun zum Ziel gesetzt dafür zu sorgen, dass alle von Bundes- und Landesbehörden betriebenen Facebook-Fanpages deaktiviert werden.

Warum sind Facebook-Fanpages problematisch?

Beim Aufrufen solcher Fanpages werden auf den Rechnern der Nutzer:innen – für den Betrieb der Fanpage unnötige – Cookies gespeichert, mit denen das Nutzungsverhalten ausspioniert wird, ohne dass die Nutzer:innen hierfür ihre Zustimmung erteilt haben. Facebook, das sich inzwischen WhatsApp und Instagram einverleibt hat und die dort erhobenen Daten mit den Facebook-Trackingdaten kombiniert, lässt nicht von seinem illegalen Tun ab. Firmen und Behörden präsentieren sich jedoch weiterhin auf den Fanpages.

Was sagt die Datenschutzkonferenz?

Ein Gutachten der Datenschutzkonferenz-Taskforce arbeitet klar heraus, dass der Betrieb von Webseiten, bei denen Werbe-Cookies ohne wirksame Einwilligung zum Einsatz kommen, unzulässig ist. Am Beispiel Facebook wird zudem dargelegt, dass deren inzwischen etablierte Cookie-Banner die User zu einem Nutzungsverhalten verleiten, das letztlich für diese schädlich ist. In einem nächsten Schritt werden die Datenschutzaufsichtsbehörden – so deren Ankündigung – den Betrieb der Fanpages förmlich verbieten. Erstes Ziel der Datenschützer ist die Beendigung des »zivilen Ungehorsams« der öffentlichen Hand.

Was gilt rechtlich?

Werbetracking mit Cookies ohne Betroffenen-Einwilligung ist europarechtlich verboten. Auch der Bundesgesetzgeber zeigte inzwischen ein Einsehen und hat dies in § 25 Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz (TTDSG), das im Dezember 2021 in Kraft trat, ausdrücklich bestätigt. Das Vorgehen der Datenschutzaufsicht gegen öffentliche Facebook-Fanpages ist ein wichtiger Beitrag, um dafür zu sorgen, dass auch im Internet Recht und Gesetz beachtet werden.

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Mehr lesen?

Den vollständigen Beitrag von Thilo Weichert lesen Sie in »Computer und Arbeit« 7-8/2022. Weitere Highlights:

  • IT-Mitbestimmung: Tipps für die digitale Kommunikation im Gremium
  • Datenschutz: 5 Fragen zum Datenschutz bei der SBV-Wahl
  • Praxis: Datenschutzschulungen für Beschäftigte

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© bund-verlag.de (jv)

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