Wegeunfall bei Rückkehr nach Wochenendausflug möglich
Die Klägerin fuhr am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums in H. befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Klägerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt.
Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.
Das sagt das Bundessozialgericht (BSG)
Auf die Revision der Klägerin hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) aufgehoben und zurückverwiesen. Das LSG muss in einer erneuten Verhandlung prüfen, ob die Klägerin sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden hat, denn sie könnte den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt haben.
Falls keine solche Weisung feststellbar sei, könne die Klägerin auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich waren. Zu beiden Möglichkeiten muss das Landessozialgericht nun die erforderlichen Feststellungen nachholen.
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Quelle
Aktenzeichen B 2 U 15/22 R
BSG, Pressemitteilung vom 26.9.2024