Sicherheitsbeauftragte

Wichtige Akteure auf dem Arbeitsschutzparkett

13. Januar 2025
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Quelle: industrieblick_Dollarphotoclub

Hierzulande sind mehr als 700.000 Sicherheitsbeauftragten aktiv – oft verkannte Player der Arbeitsschutzorganisation. Laut Gesetz unterstützen sie Arbeitgeber bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefährdungen. Ob das funktioniert, hängt davon ab, ob alle Arbeitsschutzakteure gut kooperieren und qualifiziert sind. Die Grundlagen erklärt Axel Herbst in »Gute Arbeit« 12/2024.

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) bekleiden ein betriebliches Ehrenamt, das – ernst gemeint – nicht einfach nebenbei »gewuppt« wird. Die Aufgabe findet selten öffentliche Beachtung, was mehrere Ursachen hat: In vielen Betrieben und Verwaltungen werden Sibe nur pro forma bestellt, sie sind nicht korrekt in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden. Nur selten spielen Sibe bei der Gefährdungsbeurteilung eine aktive Rolle.

Mitbestimmung bei der Arbeitsschutzorganisation

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sibe unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) VII, die §§ 22, 23. Über die Ausgestaltung ihrer betrieblichen Aufgaben und ihre Einbindung in die Arbeitsschutzorganisation bestimmen Betriebs- und Personalräte mit. Sibe sind wichtige Partner:innen für die Interessenvertretungen, wenn sie aktiv in die Arbeit der Gremien einbezogen werden.

Bestellung und Anzahl der Sibe

Allerdings ist die jeweils erforderliche Anzahl der Sibe im Gesetz nicht exakt festgelegt. In der DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention werden zumindest gleichrangige Kriterien genannt, die nicht einzeln, sondern in der Gesamtschau betrachtet werden sollen, um eine Anzahl zu ermitteln:

Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen (Basis ist die Gefährdungsbeurteilung)
Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sibe zu den Beschäftigten
Anzahl der Beschäftigten.

Diese Kriterien werden in der DGUV Regel 100-001 »Grundsätze der Prävention« näher erläutert. Nicht überraschend ist es in der betrieblichen Praxis öfter schwierig, die erforderliche Anzahl der Sibe zu ermitteln. Dabei hilft die DGUV Information 211-039 »Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie enthält im Anhang Praxisbeispiele zur Orientierung. Grundsätzlich wird empfohlen, im Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Ermittlung in fünf Schritten vorzunehmen:

  • Lagepläne, Betriebsstruktur (Organigramm) und Beschäftigtenzahlen der Arbeitsbereiche bereitstellen und prüfen.
  • Anhand der Lagepläne und der Organisationsstruktur Tätigkeitsbereiche für Sibe festlegen. Hier geht es um die Ermittlung der Grenzen für die Anzahl der Beschäftigten – je nach Intensität der Gefährdungen und Größe der Einheit.
  • Anhand des Schichtsystems bzw. Schichtdiensts ist festzulegen, wie viele Sibe in den ermittelten Tätigkeitsbereichen zu allen Schichtzeiten verfügbar sein sollen.
  • Vergleich der Situation Ist/Soll, wenn es bereits Sibe gibt.
  • Bei Bedarf notwendige Maßnahmen einleiten.

Anhand dieser Empfehlung zur schrittweisen Ermittlung der Anzahl der Sibe zeigt sich, dass es sich um einen Aushandlungsprozess handelt, an dem sich die im ASA vertretenen Interessenvertretungen möglichst engagiert beteiligen sollten.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Wesentliche, nicht abschließend formulierte Aufgaben der Sibe nennt das SGB VII (§ 22 Abs. 2), wortgleich in der DGUV Vorschrift 1 (§ 20) genannt, z. B.:

  • Organisation der Ersten Hilfe
  • vorausschauende Planungen für besondere Gefahren und Notfallmaßnahmen
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
  • Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstungen.

Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Axel Herbst mit vielen Rechtsverweisen und konkreten Tipps? Mehr lesen in »Gute Arbeit« 12/2024, Titelthema »Arbeitsschutzorganisation – Sicherheitsbeauftragte: Wichtig, aber oft verkannt«. Darin u. a.:

Axel Herbst: Sicherheitsbeauftragte: Unterschätzte Akteure auf dem Arbeitsschutzparkett (S. 8-12).
Dr. Klaus Heimann: Kooperation: Wertvoller Part der Sicherheitsbeauftragten (S. 13-17).
Dr. Jürgen Reusch: Führungskräfte und Arbeitsschutz – zwei Welten treffen sich (S. 18-22).
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