Arbeitszeit

Zeitwertkonten: Arbeitsmodell mit Zukunft

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Quelle: fotomek_Dollarphotoclub

Zeitwertkonten bieten eine flexible Möglichkeit, Arbeitszeit individuell zu gestalten und ein Wertguthaben aufzubauen, das für Freistellungen oder einen vorzeitigen Ruhestand genutzt werden kann. Wie Betriebsräte bei deren Einführung und Ausgestaltung mitbestimmen, erläutern Petra Demuth und Juliane Wehring in »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2024.

Rund 1,34 Millionen Stellen sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung unbesetzt, quer durch alle Branchen und Berufsgruppen. Und weitere Verschärfung droht: In den kommenden 15 Jahren werden wohl 12,9 Millionen Erwerbstätige das Renteneintrittsalter überschritten haben, was rund 3 % der Gesamtbeschäftigten in Deutschland entspricht. Die aktuell 50- bis 59-Jährigen machen davon allein 11,3 Millionen aus.2 Das bedeutet im Umkehrschluss: Personalverantwortliche in allen Branchen müssen jetzt möglichst zeitnah und dennoch flexibel für alle Altersgruppen Lösungen finden. 

Zeitwertkonten sorgen für Vereinbarkeit

Flexible Arbeitszeiten und Zeitwertkonten bieten dem Arbeitgeber eine Möglichkeit, attraktiv zu sein. Zeitwertkonten können – vereinfacht gesagt – endlich die oft diskutierte „Vereinbarkeit“ schaffen: Vereinbarkeit mit Familie, Vereinbarkeit mit Auszeiten, Vereinbarkeit mit Weiterbildung bis hin zur Vereinbarkeit mit einem gleitenden Übergang in das Rentenalter – eine vielschichtige Work-Life-Balance. Der Gesetzgeber hat 1998 mit dem sogenannten Flexi-Gesetz und 2009 mit dem Flexi-II-Gesetz als Ersatz für die ehemalige Altersteilzeit die Möglichkeit von Zeitwertkonten geschaffen. 

Wie funktionieren Zeitwertkonten?

Im Unterschied zu Arbeitszeitkonten (z. B. Gleitzeitkonten), die auf kurzfristige Flexibilisierung von Arbeitszeit setzen, sind Zeitwertkonten langfristig angelegt. 

Gut zu wissen

Bei der Einführung und Ausgestaltung von Zeitwertkonten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). 

Das Zeitwertkontenmodell besteht aus einer Ansparphase und einer Entnahmephase. In der Ansparphase bringen die Beschäftigten Arbeitszeit (die in Arbeitsentgelt umzurechnen ist) bzw. Teile ihres (Brutto-)Arbeitsentgelts, der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung längerfristig in das Wertguthaben ein. Zum Arbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Gehalt auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni und Tantiemen. Es können ferner auch Zeiten wie Überstunden, für die keine Ausgleichverpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz besteht, oder über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender Urlaub angespart werden. Aber Achtung: Es gibt tarifrechtliche Bestimmungen zu Zeitwertkonten. Diese müssen beachtet werden! 

In der Freistellungsphase zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben aus. Erst bei der Auszahlung werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das Wertguthaben wird je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sogar regelmäßig verzinst. Letzten Endes findet hier eine aufgeschobene Vergütung des Beschäftigten statt. 

Zeitwertkonten mit Arbeitgeberbeteiligung: Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers kann die Attraktivität des Modells erhöhen und mehr Mitarbeitende zur Teilnahme motivieren. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass der eingebrachte Lohn von heute auch dem Lohn von morgen entsprechen sollte (Wertverlust). Schließlich handelt es sich hier um langfristige Konten und um eine entsprechende Steigerung der Werthaltigkeit – sprich Lohnsteigerungen. 

Wo gibt es weitere gesetzliche Regelungen und was passiert mit meinem Wertguthaben beim Arbeitgeberwechsel oder bei Kündigung? Diese und weitere Fragen beantwortet der Beitrag von Petra Demuth und Juliane Wehring in AiB 12/24 ab Seite 15.

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