Der Personalrat

»Welches Gremium ist zuständig?« in 100 Sekunden

07. August 2023
100 Sekunden Zuständigkeit

Zuständig ist immer nur ein Gremium und zwar grundsätzlich der örtliche Personalrat. Nur wenn in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht die örtliche Dienststelle, sondern die übergeordnete Dienststelle entscheidungsbefugt ist, ist auch die dort gebildete Stufenvertretung zuständig. Unsere »100 Sekunden« liefern einen ersten Eindruck zum Titelthema der Ausgabe 8-9/2023 von »Der Personalrat«.

Mitbestimmungskompass 2026-2027. Jetzt durchstarten - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Personalrat Podcast Quer
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Ein Bienenstich als Dienstunfall?

Zug_73698746
Beamtenrecht - Rechtsprechung

Fahrkartenschwindel kostet Beamtenstatus

fan-349932_1280
Arbeitsunfähigkeit - Aus den Fachzeitschriften

Hitze im Homeoffice