Aufräumen im Maschinenraum der Verwaltung

09. Oktober 2017
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Quelle: carloscastilla_Dollarphotoclub

Die deutsche Verwaltung muss moderner werden, E-Government ist ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang häufig fällt. Jetzt hat der Nationale Normenkontrollrat das Gutachten "Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren." erstellt. Es zeigt Wege aus der digitalen Finsternis.

"Moderne Register ermöglichen den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbessern den Datenschutz – sie sind das Fundament für wirksames E-Government. Mit der Registermodernisierung kann die Verwaltung Bürgern und Wirtschaft einfachere, bessere und schnellere Leistungen anbieten. Das spart Zeit und Kosten“, sagt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig. Damit spricht er ein Problem an, das immer wieder für Verlangsamung sorgt und dafür, dass Daten nicht greifbar sind – oder zwit- und kostenaufwändig mehrfach erhoben werden. Laut Gutachten sollen Nachweise wie beispielsweise die Geburtsurkunde nicht mehr bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einzureichen sind, sondern zentral gespeichert werden. Es soll also künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft.

Moderne Register für moderne Verwaltung

Die Registermodernisierung müsse Kern eines neuen Regierungsprogramms werden und sei Voraussetzung für das Gelingen von bereits geplanten Digitalisierungsvorhaben. Dr. Ludewig erklärt: "Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will. Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und -empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Regierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht!"

Das NKR-Gutachten 2017 "Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren." finden Sie hier

Die ergänzende Dokumentation finden Sie hier

Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes "Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland" finden Sie hier

Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes "Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik in Österreich und der Schweiz" finden Sie hier

Die Untersuchung der Universität Speyer "Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern" finden Sie hier

© bund-verlag.de (mst) Quelle: Pressemitteilung des Nationalen Normenkontrollrats vom 06.10.2017
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