Kündigungsschutz

Bei Kündigung empfiehlt Däubler Auf-Zeit-spielen

09. Februar 2017
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Quelle: Bund-Verlag GmbH

Die Wirtschaft brummt, es herrscht Fachkräftemangel. Doch Verfahren zum Kündigungsschutz stehen bei den Arbeitsgerichten obenan. Umso wichtiger ist es, sich auszukennen. Wir haben unseren Experten Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Mitherausgeber unseres druckfrischen Kommentars zum Kündigungsschutzrecht , gefragt, was er Betriebsräten rät, wenn Personalabbau droht.

Die Wirtschaft brummt, es besteht Fachkräftemangel – heißt das, dass Kündigungen derzeit kein Thema sind?

Wolfgang Däubler:

Nein, das ist leider nicht so. Kündigungsschutzverfahren liegen bei den Arbeitsgerichtsprozessen immer noch an der Spitze. Das Bestreben, möglichst hohe Gewinne zu machen, ist ungebrochen, ebenso der Versuch, an den Personalkosten zu sparen. Ein bedeutsames Gegenmittel ist der Kündigungsschutz. Er ist im Grunde dann am wichtigsten, wenn es zu gar keinen Kündigungen kommt: Ein hohes Risiko, beim Arbeitsgericht zu verlieren, wird den Arbeitgeber veranlassen, andere Wege zu gehen, vielleicht sogar auf den Personalabbau zu verzichten.

Wozu braucht man einen Kommentar zum Kündigungsschutzrecht?

Wolfgang Däubler:

Wenn ich als Betroffener, als Betriebsrat oder als Rechtsanwalt abschätzen will, wie die Chancen vor Gericht sind, brauche ich einen Kommentar. Der reale Schutz gegen Kündigungen lässt sich meist nicht aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmungen ableiten. Maßgebend ist die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts. Wie läuft konkret die soziale Auswahl? Wen wird es treffen und wer wird verschont? Reicht ein Fehlverhalten für eine fristlose Kündigung? Nur wer sich in einem Kommentar informiert, kennt seine Chancen und seine Risiken.

Was würden Sie Interessenvertretern heutzutage bei Kündigungen empfehlen? Welche Möglichkeiten haben sie?

Wolfgang Däubler:

Ich berate gerade einen Betriebsrat in einer Firma, wo ungefähr ein Viertel der Belegschaft abgebaut werden soll. Als erstes haben wir uns zusammengesetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Viele haben ein ähnliches Tätigkeitsprofil und kommen deshalb in die soziale Auswahl, auch wenn ihre Abteilung an sich nicht betroffen ist. Die Unsicherheiten, die bei Auswahlprozessen immer auftreten, können einen Widerspruch des Betriebsrats rechtfertigen – mit der Folge, dass die betroffenen Arbeitnehmer bis zum Ende des Kündigungsschutzverfahrens weiterbeschäftigt werden müssen. Man muss auf Zeit spielen und den Personalabbau möglichst kompliziert machen; dann kommen andere Lösungen in Sicht.

Was sind die wesentlichen Neuerungen Ihres KSchR Kommentars, was zeichnet ihn in der 10. Auflage besonders aus?

Wolfgang Däubler:

Man darf beim Personalabbau nicht nur an Kündigungen denken. Oft bieten die Arbeitgeber Aufhebungsverträge an – was hier zu beachten ist, steht nun in einem Extrakapitel. Auch die Befristung ist umfassend behandelt, einschließlich der neuen Sonderregeln für den Hochschulbereich. Freie Mitarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen haben eine Art Basiskündigungsschutz, der meist unter den Tisch fällt und den wir uns gezielt vorgenommen haben. Die Sonderprobleme im öffentlichen Dienst sind erstmals in einem großen Abschnitt zusammengefasst, so dass man nicht mehr herumsuchen muss. Das Autorenteam meint: Unser Angebot ist gut, die Online-Version wird gratis mitgeliefert. Ihr müsst nur zugreifen. Das muss der Bücheretat hergeben!

Buchtipp der Online-Redaktion:


Wolfgang Däubler, Olaf Deinert, Bertram Zwanziger

KSchR - Kündigungsschutzrecht Kommentar für die Praxis inkl. Online-Zugang 2017, 2102 Seiten, Buch inkl. Online-Nutzung, 10. Aufl., Bund-Verlag ISBN: 978-3-7663-6508-8

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Der Interviewpartner:

Dr. Wolfgang Däubler

Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Mitherausgeber der im Bund Verlag erscheinenden Kommentare zum BetrVG und zum Kündigungsschutzrecht; Autor des Ratgebers »Arbeitsrecht« und weiterer Buchpublikationen sowie von Beiträgen für die Zeitschriften »Arbeitsrecht im Betrieb«, »Computer und Arbeit«, »Arbeit und Recht« und »Der Personalrat«.   © bund-verlag.de (ls)
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