Beschäftigtenbefragungen planen und mitbestimmen
»Dürfen die das?«
Ja! Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht davon aus, dass Betriebsräte selbst berechtigt sind, die Beschäftigten zu befragen – nicht nur im Einzelgespräch, sondern auch mit organisierten Umfragen. Der Betriebsrat kann sich auf sein umfassendes Informationsrecht (§ 80 BetrVG) stützen und auch eigenständig Informationen durch Befragungen einholen.
Die Voraussetzungen dafür sind, dass sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten und es nicht zu Störungen des Betriebsablaufs kommt. Technik, Organisation und Fragen des Datenschutzes behandeln die Expertinnen und Experten im Schwerpunkt von »Computer und Arbeit« 3/2025.
Mehr dazu in diesen Beiträgen in der CuA 3/2025:
- »Und wie findet Ihr eigentlich Euren Chef? « von Jens Göcking (S. 8-11)
- » 5 Antworten zu Mitarbeiterbefragungen« von Johannes Hentschel (S. 12-14)
- »Vertrauen ist gut – wann ist Kontrolle besser?« von Johannes Hentschel und Antonija Brala (S. 15-16).
- » »Ein wahrer Schatz an wertvollen Ideen« «, Interview mit der BR-Vorsitzenden Martina Bauer (S. 17-19).
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