Musterbetriebsvereinbarung

Beschweren, damit es besser wird

13. Dezember 2016
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Quelle: pixabay.com/de

Rechtzeitig die Glocken läuten: Jeder Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren, ohne dass ihm Nachteile drohen. Der Betriebsrat kann dies unterstützen und die Einigungsstelle anrufen, wenn der Arbeitgeber auf stur schaltet. Als hilfreiche Gabe finden Sie hier ein Muster für eine Betriebsvereinbarung über das Beschwerdeverfahren. Es ist aus unserem Formularbuch »Arbeitshilfen für den Betriebsrat«.


Hier geht es direkt zum kostenfreien Download der Mustertexte: Muster-Betriebsvereinbarung: Verfahren bei Beschwerden der Arbeitnehmer

Quelle:

Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Arbeitshilfen für den Betriebsrat mit Wahlunterlagen und EBR-Gesetz (Formularbuch), 3. Aufl. 2015, Bund-Verlag. © bund-verlag.de (ck)
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