Deutscher Personalräte-Preis 2017: Jetzt bewerben!

23. Februar 2017

(Frankfurt). – Die Uhr tickt für Ihre Teilnahme am »Deutschen Personalräte-Preis 2017«. Noch bis zum 31. Mai können Sie Ihre Projekte unter www.dprp.de einreichen. Der Preis ist eine Initiative der Fachzeitschrift »Der Personalrat« und wird gemeinsam von Bund-Verlag und HUK-COBURG verliehen.

 

Viel zu selten werden der Einsatz der Personalvertreter und ihr stetiges Engagement öffentlich gewürdigt. Hier setzt der Deutsche Personalräte-Preis seit 2010 ein Zeichen für mehr Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit. Der Deutsche Personalräte-Preis 2017 steht unter dem Motto »Initiativen für Beschäftigte«. Ausgezeichnet werden Personalräte, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, deren Arbeitsumfeld oder die sozialen Rahmenbedingungen verbessern.

Gesucht werden konkrete Projekte aus den Jahren 2015-2017. Neben Gold, Silber und Bronze zeichnet die DGB-Jugend beispielhafte JAV-Arbeit und Projekte für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende aus. Einen weiteren Sonderpreis vergibt die HUK-COBURG. Die Würdigung der Projekte und die Überreichung der Auszeichnungen und Urkunden finden zum Jahresende im festlichen Rahmen statt.

 

Am »Deutschen Personalräte-Preis« können teilnehmen:


  • Personalratsmitglieder
  • Personalrats-Gremien und Arbeitsgruppen

  • Dienststellenübergreifende Personalrats-Kooperationen
  • JAV und Personalräte für den Preis der DGB-Jugend
  • Schwerbehindertenvertretungen über den Personalrat

Für die Teilnahme am »Deutschen Personalräte-Preis 2017« genügt eine Online-Bewerbung mit den wesentlichen Informationen zum Inhalt des konkreten Projektes. Bewerbungsschluss ist am 31. Mai 2017 (Posteingang). Ausführliche Informationen, Bewerbungsunterlagen und Kontaktadressen unter www.dprp.de.

Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen:

Bund-Verlag GmbH, Christof Herrmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069/795010-49, E-Mail: christof.herrmann@bund-verlag.de, www.bund-verlag.de

Quelle:

© Bund-Verlag, Pressemitteilung vom 22.02.2017 (ck)

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