3 Fragen zur besseren Mitbestimmung
Im Bund-Verlag ist die
aktuelle Neuauflage
des Lexikons
»Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z«
für die
Evanglische Kirche und Diakonie
erschienen. Unser Autor
Herbert Deppisch
im Interview:
Zwar reichen die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen bei ev. Kirche und Diakonie nicht so weit wie bei
Betriebs- und Personalräten
. Trotzdem gibt es Bereiche, die der uneingeschränkten Mitbestimmung unterliegen, also einer Art
Vetorecht
gleichkommen, etwa wenn der Arbeitgeber Arbeitszeiten im Betrieb verändern will. Wichtig ist immer, wie ernst die kirchliche Mitarbeitervertretung ihre Aufgabe nimmt, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
Zwei Gründe: Weil die Stichwörter sehr kompakt und daher übersichtlich sind. Und weil die im Lexikon versammelten Stichwörter einen Überblick über den Gesamtbereich von ev. Kirche und Diakonie bieten. Nach der Klärung eines Begriffs – z.B. »Abmahnung« oder »Rufbereitschaft« – wird der Zusammenhang und die Bedeutung für die MAV erläutert, anschließend noch die Bedeutung für Beschäftigte angerissen. Der Überblick bezieht sich auf die gesamte Bundesrepublik, also alle Gliedkirchen und ihre Diakonischen Werke. Ebenso auf alle Ebenen und Institutionen in diesem Rahmen – etwa: wie entsteht das spezifische Arbeits- und Mitbestimmungsrecht bei der ev. Kirche. Immerhin hat das Lexikon mehr als 150 Stichwörter.
Die Novellierung erfolgte im November 2013 bei der
EKD-Synode
in Düsseldorf. Zum ersten Mal in der Geschichte des Mitarbeitervertretungsgesetzes gab es
nur Verbesserungen
, auch wenn sie vielfach nur marginal waren. Ich will dies an zwei Bereichen verdeutlichen: Zum einen wurde eine
durchgängige Vertretungsstruktur
von unten nach oben geschaffen: angefangen bei den einzelnen Mitarbeitervertretungen in den Betrieben über die Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften in den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Diakonischen Werkes bis hin zur Ständigen Konferenz und Bundeskonferenz auf der EKD-Ebene.
Wichtig ist auch, dass Mitarbeitervertretungen jetzt eine
Einigungsstelle im Betrieb
errichten können, allerdings nur auf Basis einer Dienstvereinbarung. Der Arbeitgeber muss also der Einrichtung zustimmen. Die Einigungsstelle bietet viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die MAV als das stark formalisierte und verrechtlichte Kirchengerichtsverfahren des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Viele
Betriebs- und Personalräte
können das bestätigen, weil sie schon lange mit Einigungsstellen gut arbeiten. Die ev. Kirche ist hier leider noch sehr rückständig. Natürlich sind bei der Neuauflage des Lexikons alle novellierten Punkte berücksichtigt.
Herbert Deppisch, Dr. phil., ist Diplompädagoge und Vorsitzender der Mitarbeitervertretung im Diakonischen Werk Würzburg.
Lesetipp des Lektorats:
Deppisch/Jung/Schleitzer:
Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z – Das Lexikon für die Evangelische Kirche und Diakonie
Inklusive Online-Zugriff auf Arbeitshilfen
Bund-Verlag, Frankfurt am Main
4. Auflage 2015, 761 Seiten
ISBN 978-3-7663-6425-8
Ladenpreis: 49,90 €
Mehr Informationen:
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