Koalition einig beim Lohngleichheitsgesetz
10. Oktober 2016

Betriebe ab 200 Beschäftigten
Mitarbeiter in Unternehmen ab 200 Personen haben künftig einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, »ob sie ungerecht bezahlt werden«, so Thomas Oppermann von der SPD. Aus Datenschutzgründen bezieht sich der Anspruch aber nur auf die Durchschnittsgehälter vergleichbarer Kollegen. Der Umfang der Auskunftspflicht wird an die Tarifbindung geknüpft. Bei Betrieben, die sich einem Tarifvertrag unterworfen haben und in denen es einen Betriebsrat gibt, ist anstelle jedes einzelnen Mitarbeiters der Betriebsrat auskunftsberechtigt. Betriebe, die Tarifverträge anwenden, sich aber nicht voll binden, müssen detailliertere Auskünfte geben. Einen noch größeren Aufwand sieht das Gesetz für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Betriebsrat vor.Betriebe ab 500 Beschäftigten
Betriebe ab 500 Beschäftigten müssen sich künftig mindestens alle fünf Jahre betrieblichen Prüfverfahren gegen Lohnunterschiede unterziehen. Zudem gibt es neue jährliche Berichtspflichten.Betroffen sind von den neue Regeln 14 Millionen Arbeitnehmer. Industrie- und Arbeitgeberverbände fürchten höhere Kosten, einen höheren Bürokratieaufwand und eine Überlastung der Personalabteilungen.
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