Kein Platz für Rassisten bei der Bundeswehr

31. Januar 2017
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Quelle: Thaut Images_Dollarphotoclub

Wer Hakenkreuze bastelt und Dunkelhäutige »Nigger« nennt, gehört nicht in die Bundeswehr. Das hat die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit die Klage eines Zeitsoldaten abgewiesen, der sich gegen seine Entlassung zur Wehr setzte.


Die Bundeswehr hatte den Soldaten, der für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen worden war, vor Ablauf seiner Dienstzeit entlassen, weil ihm drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug zur Last gelegt worden waren. Der Kläger habe mehrfach das Wort »Jude« in der Absicht verwendet, andere Soldaten zu beschimpfen. Während eines Ausbildungsabschnitts habe er im Unterricht aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt. Ferner habe er im Sommer 2011 in der Ausbildungswerkstatt einen Kameraden aufgefordert, dieser solle zu einem zivilen Auszubildenden einer anderen Klasse den Satz »Hey, Nigger, komm mal rüber, die Herrenrasse hat einen Auftrag für dich« sagen.

Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die vom Kläger weitgehend bestrittenen Vorwürfe zutreffen. Auch wenn die Verwendung des Wortes »Jude« nicht in Beleidigungsabsicht erfolgt sein sollte, lasse es der Kläger jedenfalls an einem sensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte fehlen. Zusammen mit den beiden anderen Vorfällen habe die Beklagte die Vorwürfe zu Recht als Dienstvergehen bewertet und die Schlussfolgerung der fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers gezogen. Den Entlassungsbescheid sah das Gericht deshalb als rechtmäßig an.

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Bundeswehr - Ausgemustert bei Beleidigungen«

© bund-verlag.de (mst)

 
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