Kumpel ohne Kohle

Traditionell haben aktive Bergleute der Zeche Ibbenbüren, Rentner und deren Hinterbliebene Anspruch auf Gewährung kostenloser Kohle für den eigenen Bedarf. Einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zufolge bedeutete dies, dass aktive Bergleute bis zu sieben Tonnen, Rentner immerhin noch zwei bis drei Tonnen Steinkohle pro Jahr erhalten. Tariflich stellt das Kohle-Deputat einen als Sachleistung gewährten Teil des Arbeitslohns bzw. der betrieblichen Altersvorsorge dar.
Da die Kohleförderung in Ibbenbüren Ende 2018 eingestellt wird, haben die Zechenbetreiberin RAG und die Gewerkschaft IG BCE vereinbart, dass die Bergleute stattdessen mit einer einmalig gezahlten »Energiebehilfe« abgefunden werden, um sich für die Nach-Kohle-Ära zu rüsten. Gegen die Neuregelung hatten rund 300 Bergleute vor dem Arbeitsgericht Rheine geklagt.Einstellen der Sachleistung ist zulässig
Die ersten vier Klagen wurden nun abgewiesen. Die 4. Kammer sah die rechtlichen Interessen der Bergleute vor dem Hintergrund des zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und dem Gesamtverband Steinkohle geschlossenen Tarifvertrags als gewahrt an.Hierbei spielte insbesondere eine Rolle, dass die Tarifvertragsparteien den Schutz der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie beanspruchen können. Tarifverträge sind von den Arbeitsgerichten nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen grundgesetzliche Wertungen oder anderes höherrangiges Recht verstoßen. Dies war nach Auffassung der entscheidenden Kammer vorliegend nicht der Fall. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Die Zeche Ibbenbüren ist Ibbenbüren ist neben Prosper-Haniel in Bottrop die letzte Zeche, die in Deutschland noch in Betrieb ist. Im Jahr 2007 hatte der Bundestag beschlossen, dass der deutsche Steinkohleabbau bis zum Jahr 2018 eingestellt wird.© bund-verlag.de (ck)