Religionsfreiheit

Muslimische Schülerinnen müssen ins Wasser

16. Januar 2017
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Quelle: pixabay

Muslima müssen am gemischten Schwimmunterricht ihrer Schule teilnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und die Klagen zweier Familien aus Basel abgewiesen. Die Eltern wollten Ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Schwimmen befreien lassen. Der Staat könne hier die Religionsfreiheit zugunsten der Integration eines Kindes mit Migrationshintergrund einschränken – so der EGMR.

Die zuständigen Schweizer Schulbehörden hatten den betroffenen Familien Zugeständnisse gemacht, etwa einen Ganzkörperschwimmanzug tragen zu können. Auch war sichergestellt, dass die Mädchen sich in einer eigenen Umkleide getrennt von den Jungen umziehen konnten. Die Eltern lehnten dies jedoch ab, sodass die Behörden ein Bußgeld von rund 325 Euro pro Schülerin verhängten. Schweizer Gerichte hatte die Klagen gegen diese Bußgelder in zwei Instanzen abgeschmettert.

EGMR bestätigt Entscheidungen der nationale Gerichte

Auf dieser Linie liegt nun auch die Entscheidung des EGMR. Zwar stelle die Teilnahme am Schwimmunterricht einen Eingriff in die Religionsfreiheit der schweizerisch-türkischen Mädchen dar. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige aber, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen. Der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass sich die Kinder mit Migrationshintergrund besser integrieren, lautet eine der Begründungen in der einstimmig gefällten Entscheidung der Straßburger Richter.

Das Urteil ist für die Gerichte in den Mitgliedstaaten bindend.

© bund-verlag.de (mst)
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