DGB-Gewerkschaften

Leiharbeit: Tarif-Zuständigkeit weiterhin ungeklärt

01. Februar 2016

Das Bundesarbeitsgericht sollte am 26. Januar darüber entscheiden, ob DGB-Gewerkschaften befugt sind, Zeitarbeits(Leiharbeits-)-Tarifverträge abzuschließen. Eine wegweisende Grundsatzentscheidung blieb allerdings aus. Der Erste Senat hat keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern die Anträge aus prozessualen Gründen abgewiesen.

Worum ging es dem Kläger? Nach dem Equal Pay-Prinzip steht Leiharbeitnehmern seit 2004 gesetzlich der gleiche Lohn zu wie der Stammbelegschaft. Von diesem Grundsatz kann durch Tarifverträge abgewichen werden. Der Arbeitsvertrag des Klägers verwies auf den Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB (und dessen Änderungstarifverträge).

Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften

Der Kläger bestreitet, dass die DGB-Gewerkschaften dafür tarifzuständig waren. Er ist der Auffassung, dass keine der tarifschließenden Gewerkschaften in ihrer Satzung eine Tarifzuständigkeit für Zeitarbeitsunternehmen festgeschrieben habe.

Damit geht der Rechtsstreit an das aussetzende Arbeitsgericht zurück, das nun seinerseits entscheiden muss, ob die genannten DGB-Gewerkschaften als Einzelgewerkschaften zuständig waren. Mit Blick auf eine Entscheidung des Hessischen LAG ist wohl weitgehend davon auszugehen. Im Leitsatz heißt es:

»Von den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit DGB / BZA waren zum Zeitpunkt des Abschlusses des Änderungstarifvertrages vom 9. März 2010 die Gewerkschaften IG BCE, IG BAU, NGG und GEW für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls nicht außerhalb ihres Organisationsbereichs tarifzuständig, die Gewerkschaft IG Metall jedenfalls innerhalb ihres Organisationsbereichs tarifzuständig, die Gewerkschaft GdP überhaupt nicht tarifzuständig und die Gewerkschaft ver.di auch außerhalb ihres Organisationsbereichs tarifzuständig.«

Buchtipp der Online-Redaktion:
»Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht« von Peter Berg, Eva Kocher, Dirk Schumann , Bund-Verlag, 1070 Seiten, gebunden, 5. Auflage 2015, 98,00 Euro, ISBN: 978-3-7663-6420-3

© bund-verlag.de (mst & is)

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