Musterschreiben

Nur wer fragt, erhält Antworten

15. November 2016
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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Wußten Sie schon, dass der Betriebsrat nach § 7 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein eigenes Auskunftsrecht in Sachen Teilzeit hat? Es betrifft die vorhandenen und geplanten Teilzeitarbeitsplätze im Betrieb. Das schließt auch die Stellen ein, die umgewandelt werden sollen - von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt. Wie Sie diesen Anspruch geltend machen, zeigt ein Musterschreiben aus unserem Formularbuch »Arbeitshilfen für den Betriebsrat«.

Quelle:
Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Arbeitshilfen für den Betriebsrat mit Wahlunterlagen und EBR-Gesetz (Formularbuch), 3. Aufl. 2015, Bund-Verlag.

© bund-verlag.de (ck)

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