Arbeitsschutz

Neue Verordnung zur Betriebssicherheit

09. Januar 2015

Die Bundesregierung hat eine neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Änderungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) beschlossen. Die Verordnung soll Kleinbetrieben die Erfüllung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz erleichtern. Sie tritt am 1.Juni in Kraft.

Ziele der Neufassung
Die überarbeitete BetrSichV dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Gleichzeitig soll die Verordnung dem Arbeitgeber die Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitsschutz erleichtern, insbesondere in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Dazu wird die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Zudem werden Doppelregelungen u. a. zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (AwSV) bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen beseitigt. Konzeptionell und strukturell erfolgt eine Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die GefStoffV.

Die neue Verordnung

  • trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen),
  • enthält besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung und
  • berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen
  • bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Damit wird dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung getragen, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu verbessern.


Aufbau der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Im verfügenden Teil finden sich allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen. Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel stehen in den Anhängen . Als Schutzziele werden die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln beschrieben. Dadurch wird eine hohe Flexibilität für den Arbeitgeber erreicht.

Die Verordnung trennt zwischen den Pflichten der Hersteller und der Arbeitgeber als Verwender von Arbeitsmitteln. Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel müssen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz dem Binnenmarktrecht entsprechen. Über die Gefährdungsbeurteilung werden ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Bestandsschutzfrage, die bei älteren Arbeitsmitteln die in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet hat, wird gelöst.

Aufwertung der Prüfungen
In einem neuen Anhang 3 finden sich konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane, bühnentechnische Einrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen. Der neue Anhang kann zukünftig beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse um weitere besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel ergänzt werden.

Verbindliche Prüfplakette für Aufzüge
Nach Angaben von Fachleuten weisen über 50% der Aufzugsanlagen Mängel auf. Deswegen werden die Anforderungen an die Instandhaltung und an Prüfungen deutlich verbessert. Neu ist eine verbindliche Prüfplakette in der Aufzugskabine (vergleichbar KFZ- Prüfplakette). Sie soll dazu beitragen, dass Aufzugsanlagen auch den vorgeschrieben Prüfungen zugeführt werden.

Einheitlicher Brand- und Explosionsschutz
Bei den Prüfungen im Explosionsschutz werden die Regelungen neu gestaltet und dabei der Explosionsschutz insgesamt verbessert. Die Anforderungen an die Prüfer werden erstmals auf hohem Niveau in der Verordnung selbst festgelegt. Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.

Damit wird eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht. Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung.

Die neue Verordnung im Volltext (Website des BMAS)
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen [PDF, 968KB]

Quelle:
BMAS, Pressemitteilung vom 07.01.2015

Lesetipp der AiB-Redaktion:
Zur Zusammenarbeit des Betriebsrats und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit: »Team voran« von Sabine Hegner in »Arbeitsrecht im Betrieb« 9/2014, S. 57-60.

(c) bund-verlag.de (ck)

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