So bestimmt der Betriebsrat bei Weiterbildung mit
05. Mai 2017

Abstiegsängste kursieren
Die Zeitschrift »Gute Arbeit« 4/2017 arbeitet das Thema mit vielen Praxistipps für Interessenvertretungen auf: vom Ermitteln von Qualifizierungsbedarfen, über die Gestaltung guter und lernförderlicher Arbeit bis hin zu den Mitbestimmungsrechten bei der Bildungsplanung und Personalentwicklung. Es geht um individuelle Perspektiven für viele Arbeitskräfte, die zum Gewinn für die Betriebe werden. Das »Weißbuch Arbeiten 4.0« des Bundesarbeitsministeriums (11/2016) erkennt an: Deutschland braucht eine Weiterbildungsoffensive, um die Digitalisierung und andere wirtschaftliche Herausforderungen gut meistern zu können. Und das Bundesbildungsministerium hat festgestellt: 81% der Arbeitskräfte hierzulande plagt die Angst, beruflich abgehängt zu werden.Mitbestimmung nutzen
Wichtig ist es, ungelernten Arbeitskräften Qualifizierungen anzubieten, die sich an dualen Berufsabschlüssen orientieren. Das setzt eine solide betriebliche Weiterbildungsplanung voraus. Betriebsräte sind auf diesem Gebiet bereits aktiv und nutzen ihre Mitbestimmungsrechte nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hier nur ein Ausschnitt:- Mit den §§ 90 ff. BetrVG fordern sie die frühzeitige Unterrichtung durch den Arbeitgeber ein – etwa über die Planung neuer technischer Anlagen, die Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe oder neue/geänderte Arbeitsplätze.
- Über § 92 a BetrVG bringen sie eigene Vorschläge zur Qualifizierung von bestimmten Beschäftigten(-gruppen) ein, die etwa von den o.g. Maßnahmen betroffen sind.
- Nach § 96 BetrVG können sie vom Arbeitgeber die Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verlangen. Dabei ist der Bedarf der Beschäftigten selbst zu berücksichtigen – etwa durch Befragungen (s. dazu in »Gute Arbeit« 4/2017: Beitrag von Thomas Habicht, Seite 8 ff, mit Leitfragen zu Bildungsbedarfen).
Berufsabschlüsse nachholen
Auf alle Fälle gehört dazu, die bereits vorhandenen und erworbenen Kompetenzen der Beschäftigten systematisch zu erfassen; diese werden mit den Ausbildungsinhalten eines Berufs abgeglichen. Für fehlende Kompetenzen wird eine Einsatz- bzw. Versetzungsplanung, analog wie bei den Auszubildenden, vorgenommen. Finanzielle Förderung und Unterstützung für Betriebe verspricht etwa ein Programm der Bundesagentur für Arbeit. Zudem gibt es tarifvertragliche Regelungen – etwa für Beschäftigte der Metall- und Elektrobranche (Bildungsteilzeit) sowie der Deutschen Bahn AG.Weitere Informationen
Qualifizierung 4.0: Was jetzt in den Betrieben zu tun ist. Titelthema »Gute Arbeit« 4/2017. Darin: • Thomas Habenicht: Qualifizierung - Schlüssel für gute Arbeit 4.0 (S. 8ff.) • Thomas Ressel: Mitbestimmung bei der Weiterbildung (S. 12ff.) • Conny Schönhardt: Zeit und Geld für Weiterbildung (S. 15ff.) • Wolfgang Anlauft: Eine betriebliche Lernkultur aufbauen (S. 19ff.)Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent(inn)en der Zeitschrift können im Archiv auf alle Ausgaben und Beiträge ab 1/2012 kostenfrei zugreifen: www.gutearbeit-online.de. Noch kein Abonnent der »Guten Arbeit« (GA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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