Geldspritzen und Prämien bei Erfolg
Am 1. August ist das Gesetz zur Stärkung der Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten. Es verbessert die Arbeitsmarktchancen für Arbeitslose und Geringqualifizierte. Schon bisher konnten Arbeitnehmer ab 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten durch die Übernahme von Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Kurse während der Arbeitszeit stattfanden. Jetzt ist es auch möglich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten übernimmt, wenn die Beschäftigten sich außerhalb der Arbeitszeit (z.B. am Feierabend oder Wochenende) fortbilden.
Ab August können auch Qualifizierungen während so genannter Transfermaßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert werden, sofern sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Bei einer Insolvenz des Trägerbetriebes der Transfermaßnahme werden auch Lehrgangskosten übernommen, wenn eine niedrigere Beteiligung des Arbeitgebers vorliegt.Neu ist auch: Die Arbeitsagenturen können das Erlernen von Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen) von Arbeitslosen fördern. Wer mit einer Weiterbildung einen beruflichen Abschluss nachholen will, erhält eine Anreiz. Es gibt Weiterbildungsprämien: für den Abschluss der Zwischenprüfung 1.000 Euro und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden bei Hartz-IV-Beziehern nicht als Einkommen angerechnet.
Das Wichtigste zu den neuen Gesetzesregelungen erfahren Sie in dem Artikel von Johannes Jakob in der Sozialen Sicherheit 8/2016, S. 320–323.Noch kein Abonnent der »Sozialen Sicherheit«? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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