Streikrecht

Verbot von Leiharbeitern als Streikbrecher

16. Juni 2015

Bundesministerin Nahles will den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verbieten. Die Vorschrift soll im Herbst mit dem geplanten Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen auf den Weg kommen. Damit wird das Streikrecht gestärkt. Arbeitgeber befürchten einen Dammbruch.

Frontalangriff auf das Arbeitskampfrecht

Bestreikte Unternehmen sollen keine Zeitarbeiter mehr beschäftigen dürfen – so das Vorhaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. »Es kann nicht sein, dass Zeitarbeiter massiv als Streikbrecher eingesetzt werden…..ein solches Verhalten sei ein Frontalangriff auf das Arbeitskampfrecht«, so Nahles bei einer Tagung der Gewerkschaft ver.di in Berlin.

Geplant ist ein umfassendes Verbot

Die Ministerin kündigte an, mit einem Verbot dagegen vorgehen zu wollen. Bisher regelt das  Arbeitnehmerüberlassunsgesetz (AÜG) nur, dass Leiharbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, in einem bestreikten Unternehmen tätig zu werden. Das geplante Verbot soll jedoch so weit gehen, dass Leiharbeitnehmern auch dann eine Beschäftigung in Streikbetrieben verboten werden soll, wenn die Leiharbeiter dort arbeiten wollen .

Mit ihrem Vorhaben kann sich die Ministerin auf den Koalitionsvertrag stützen. Dort findet sich im Abschnitt über die geplante strengere Regulierung der Zeitarbeit auch das Stichwort »Kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher«. Daneben soll auch die Einsatzdauer von Zeitarbeitern gesetzlich auf 18 Monate im selben Betrieb begrenzt werden. Die geplante Vorschrift mit dem Verbot soll im Herbst mit dem geplanten Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen auf den Weg gebracht werden.

Schwerer Eingriff zu Lasten der Arbeitgeber

Arbeitgeber stehen dem Vorhaben mehr als kritisch gegenüber. Die Pläne der Ministerin seien ein schwerer Eingriff zu Lasten der Arbeitgeber, warnt der Handelsverband Deutschland. »Wenn der Gewerkschaft im Streikfall der Einsatz betriebsfremder Aktivisten erlaubt ist, dann muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, als Abwehrmaßnahme betriebsfremde Zeitarbeiter einzusetzen«, sagte Geschäftsführer Heribert Jöris. Überdies drohe ein bedenklicher politischer Dammbruch, wenn nun mit der Zeitarbeit einem gesamten Wirtschaftszweig gesetzlich verboten würde, Unternehmen anderer Branchen im Streikfall seine Dienste anzubieten. Bis zu einem noch breiteren Ausbau des Streikrechts sei es dann womöglich nicht mehr weit, befürchtet Jöris: »Sollten Unternehmen etwa auch keine Logistikfirma mehr mit der Warenauslieferung beauftragen dürfen, wenn gerade der eigene Fuhrpark bestreikt wird? Oder will man gar den Fernbusunternehmen verbieten, bei einem Lokführerstreik gestrandete Bahnreisende mitzunehmen?«

Neue Regeln für Outsourcing durch Werkverträge

Mit dem geplanten Gesetz sollen auch neue Regeln für Outsourcing durch Werkverträge erlassen werden. Die Koalition will gegen »rechtswidrige Vertragskonstruktionen« vorgehen, mit denen Firmen Löhne drücken könnten. Nahles hat auch hier wenig Verständnis für die ablehnende Haltung der Arbeitgeber. Diese fürchten, dass »eine weitere Regulierung dieser etablierten Vertragsformen eine erfolgreiche Digitalisierung erschweren würde.« Die Digitalisierung führe zu mehr Spezialisierung der Unternehmen, mehr Arbeitsteilung und damit zu einer wachsenden Bedeutung von Werkverträgen. Nahles sieht es umgekehrt: Solle es mehr Werkverträge geben, »dann müssen die sauber sein«. 

Lesetipp des Lektorats:

Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht, Kompaktkommentar von Peter Berg, Eva Kocher, Dirk Schumann (Hrsg.) , 5. Aufl. 2015, Bund-Verlag, ISBN: 978-3-7663-6420-3.

Quelle:

FAZ, Meldung vom 12.06.2015

© bund-verlag.de (ls)

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