Betriebsratswahl

Worauf ist bei der Gründung eines Betriebsrats zu achten?

19. Juni 2017

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Betrieben. Der Gesetzgeber schreibt die Gründung eines Betriebsrats nicht vor. Allerdings: Nur der Betriebsrat kann die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen – und so die Interessen der Arbeitnehmer wirksam vertreten.

Was sind die Schritte einer Betriebsratsgründung?

  1. Jemand muss im Betrieb die Initiative ergreifen, also zur Gründung eines Betriebsrats aufrufen.
  2. Ein Wahlvorstand muss berufen werden. Er bereitet die Wahl vor und führt sie durch.
  3. Es müssen sich genug Kandidaten finden, die Betriebsrat werden wollen.

Ab wie vielen Mitarbeitern lässt sich ein Betriebsrat gründen?

Das steht in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • Der Betrieb muss mindestens fünf volljährige Arbeitnehmer ständig beschäftigen.
  • Von diesen müssen mindestens drei wählbar sein. Das heißt: Mindestens 3 volljährige Arbeitnehmer müssen dem Betrieb am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten angehören.

Die Größe des Betriebs bestimmt, wie groß der Betriebsrat ist:

Wahlberechtigte ArbeitnehmerBR-Mitglieder
5-201
21-503
51-1005
101-2007
201-4009
401-70011
701-100013
1001-150015
1501-200017
2001-250019
2501-300021
3001-350023
3501-400025
4001-450027
4501-500029
5001-600031
6001-700033

 

Ab wann sind Betriebsratsmitglieder freizustellen?

Ab 200 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen.

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

Die Gründung eines Betriebsrats steht den Arbeitnehmern grundsätzlich frei. Hauptsache, sie halten sich an die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. Nur dann ist es dem Betriebsrat erlaubt, die Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach einen Betriebsrat ernennen – und auch kein Arbeitnehmer kann sich selbst zum Betriebsrat erklären. Erster Schritt: Es muss ein Wahlvorstand bestimmt werden.

Wann finden die Betriebsratswahlen statt?

Besteht bereits ein Betriebsrat, finden die Betriebsratswahlen alle vier Jahre immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal also 2018. sind notwendig, wenn

  • das Arbeitsgericht den Betriebsrat aufgelöst hat
  • die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wurde,
  • der Betriebsrat geschlossen zurückgetreten ist,
  • die vorgeschriebene Betriebsratsgröße nach Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern unterschritten wird oder
  • die Zahl der Arbeitnehmer nach der Hälfte der Amtszeit erheblich gestiegen oder gesunken ist.

Nach einer Betriebsratswahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums findet die nächste Wahl wieder zusammen mit allen anderen Betriebsratswahlen statt.

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