09. März 2026 |
Behauptet ein Stellenbewerber, wegen seiner Behinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein, muss er darlegen, dass die Nichtberücksichtigung diskriminierend war. Unterlässt er das, kann es bei Vorliegen weiterer Indizien dafür sprechen, dass die Klage nur auf das Einstreichen einer Entschädigung gerichtet ist. [...]
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