Ist die Betriebsratswahl abgeschlossen und stehen die gewählten neuen Betriebsratsmitglieder fest, beruft der Wahlvorstand als letzte Amtshandlung die konstituierende Sitzung ein. Sobald der Betriebsratsvorsitzende... Mehr lesen
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Betriebsratsmitglieder dürfen vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden, weil sie als Betriebsrat tätig sind. Sie haben Anspruch auf Gehalt und Freizeitausgleich. Und sie genießen... Mehr lesen
Betriebsräte sind keine Juristen. Und doch benötigen sie für ihr Amt juristisches Wissen. Ohne Schulungen geht es nicht. Sie dürfen auf jeden Fall Grundlagenschulungen besuchen. Begründen müssen sie diese nicht – anders als... Mehr lesen
Betriebsratsarbeit hat Vorrang vor der beruflichen Arbeit. Betriebsratsmitglieder müssen von der Arbeit befreit werden, soweit sie Aufgaben für das Gremium zu erledigen haben. Doch im Detail gibt es viele Klippen... Mehr lesen
Der Arbeitgeber kommt für die Kosten der Betriebsratstätigkeit auf. Er muss dem Betriebsrat alle für seine Arbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung stellen (§ 40 BetrVG)... Mehr lesen
Betriebsratssitzungen sind für die Arbeit des Betriebsrats von zentraler Bedeutung. Hier werden alle wichtigen Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Aber nur in einer formal ordnungsgemäß einberufenen Sitzung... Mehr lesen
Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse. Für die Arbeit des Gremiums ist die wirksame Beschlussfassung daher von erheblicher Bedeutung. Doch damit ein Beschluss wirksam ist, gilt es... Mehr lesen
Der Betriebsratsvorsitzende hat eine Sonderstellung im Gremium. Er vertritt den Betriebsrat, lädt zu den Sitzungen ein und legt die Tagesordnung fest. Dadurch hat er großen Einfluss auf die Themen des Betriebsrats... Mehr lesen
Eine Arbeitsteilung innerhalb des Betriebsrats kann sinnvoll sein. Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig, oft verlangen sie Spezialwissen. Daher bietet es sich an, Fachausschüsse zu bilden, die sich bestimmten... Mehr lesen
Betriebsversammlungen sind das Forum für den Betriebsrat. Hier berichtet er über seine Arbeit und bietet Gelegenheit zur Aussprache mit der Belegschaft. Das ist sein Kerngeschäft... Mehr lesen
Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.
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