Projekt: | Mindeststandards bei Konzentration Buchhaltung Europa |
Bewerber/in: | Europäischer Betriebsrat Deutsche Bahn AG, Berlin |
Beschäftigtenzahl: | 279.368 |
Branche: | Transport und Logistik |
Gewerkschaften: | EVG |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Im Oktober 2013 wurde der EBR der DB AG darüber informiert, dass die Deutsche Bahn plane, die Buchhaltungen zu zentralisieren. Eine Zentralisierung für Deutschland solle am Standort Berlin erfolgen. Hingegen sollten die Buchhaltungsaktivitäten für ganz Europa an einem – damals noch nicht konkret benannten – Ort in Mittel- oder Osteuropa konzentriert werden. Damit war abzusehen, dass es bei diesem Projekt nicht nur um Synergieeffekte einer zentralen Buchhaltung ging, sondern auch um die im Vergleich mit Deutschland sehr niedrigen Lohnkosten. Es stand zu befürchten, dass ca. 1.000 Mitarbeiter aus den europäischen Buchhaltungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Angebot an diese, mit an den neuen Standort zu wechseln, war natürlich unrealistisch und für die Kolleginnen und Kollegen ein Schlag ins Gesicht.
Vorgehen
Es war das erklärte Ziel für den EBR, „Mindeststandards“ zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen zu definieren, zu deren Einhaltung alle Unternehmensteile und Tochterunternehmen der DB europaweit verpflichtet sein würden. Dem Gremium war wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend gleich behandelt werden und diese ein Mindestmaß an Schutz vor Entlassungen und anderen sozialen Härten genießen. Leider sah die Arbeitgeberseite zu Beginn des Projektes keine Veranlassung eine Vereinbarung zur Festsetzung von Mindeststandards abzuschließen. Dank der Beharrlichkeit des EBR und durch umfangreiche Verhandlungen ist es aber dann im Juli 2015 gelungen, die Deutsche Bahn vom Gegenteil zu überzeugen.
Ergebnisse
Es wurde eine Vereinbarung getroffen mit einem Mindestmaß an Schutz für die Beschäftigten und europaweit einheitlichen Standards bezüglich der Pflichten des Arbeitgebers, wenn es zur Verlagerung von Arbeitsplätzen kommt. Diese beinhaltet u.a.