Ein- und Umgruppierung

Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung eines Arbeitnehmers (zum Beispiel bei der Einstellung) in eine bestimmte Entgeltgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) einer im Betrieb geltenden Entgeltgruppenordnung/Vergütungsordnung.

Entscheidend für die Eingruppierung ist die Tätigkeit/Arbeit, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages ausüben soll.

Bei der Umgruppierung wird der Arbeitnehmer in eine andere als die bisherige Entgeltgruppe eingereiht.

In Unternehmen „mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern“ hat der Betriebsrat im Falle von Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

 

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