Fremdarbeitnehmer

In vielen Betrieben arbeiten Fremdarbeitnehmer, die kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber haben. Dabei kann es sich um Selbständige, Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter eines Subunternehmers handeln, die im Rahmen eines Werkvertrags beschäftigt sind.

Die Abgrenzung ist schwierig, aber für viele Fragen – wie z.B. Entlohnung, Mitbestimmung des Betriebsrats – von enormer Bedeutung. Daher müssen Betriebsräte hier genau hinschauen.

 

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Ihr gutes Recht

Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

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