Geschäftsordnung des Betriebsrats
Die Geschäftsordnung regelt die organisatorischen Fragen der Betriebsratsarbeit (§ 36 BetrVG).
Die Geschäftsordnung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber die Arbeit im Gremium erheblich erleichtern.
Inhalte einer Geschäftsordnung sind – beispielsweise – die Termine für Betriebsratssitzungen, Abstimmungsverfahren bei Betriebsratsbeschlüssen, Protokollpflichten, aber auch die Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse.
Ihr gutes Recht
Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.
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