29. September 2023 |
Nicht nur ein gefälschter Nachweis über eine Covid-Schutzungimpfung, auch eine irreführende Bescheinigung aus dem Internet, die den Eindruck erweckt, der Arbeitnehmer sei impfunfähig, kann den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen. Denn darin liegt ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht. Allerdings kann im Einzelfall eine Abmahnung genügen - so das Landesarbeitsgericht Hamm. [...]
mehr