Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen (IT-Systeme)
Dienstvereinbarung zur Videoüberwachung (zur Probe)
Dienstvereinbarung zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung bei gleitender Arbeitszeit
Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat.
Zur Beschlussfassung