05. Dezember 2023 |
Erstattet ein Beschäftigter Strafanzeige wegen Unregelmäßigkeiten im Betrieb, so liegt kein Kündigungsgrund vor, wenn mit einer Aufarbeitung der Probleme im Betrieb nicht zu rechnen ist, weil sich die Vorwürfe direkt gegen den Arbeitgeber richten. Im Einzelfall kann das Arbeitsverhältnis aber gegen Abfindung aufgelöst werden – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. [...]
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