28. April 2025 |
Überlässt eine Behörde die Verwaltung ihrer Personalakten unbefugten Dritten, stellt dies grundsätzlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann sich bereits aus einem bloßen vorübergehenden Kontrollverlust der in einer Personalakte enthaltenen personenbezogenen Daten ergeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) per Urteil klargestellt. [...]
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