15. November 2024 |
Die Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einem Beitrag in einer privaten Facebook-Gruppe Kollegen bedroht hatte, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, ist wirksam. Darin liege eine Bedrohung und zugleich eine konkrete, nachhaltige Störung des Betriebsfriedens - so das Arbeitsgericht Berlin. [...]
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