06. Dezember 2024 |
Ein Headset kann eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn es Vorgesetzten ermöglicht, die Gespräche von Arbeitnehmern mitzuhören. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gespräche aufgezeichnet oder gespeichert werden – so das BAG. [...]
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