23. Februar 2024 |
Schon vor dem Einsetzen des gesetzlichen Kündigungsschutzes muss der Arbeitgeber ein Präventionsverfahren (§ 167 Abs. 1 SGB IX) durchführen, wenn sich im Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Beschäftigten Probleme abzeichnen. Unterbleibt dies, kann eine darauf gestützte Kündigung wegen Diskriminierung unwirksam sein – so das Arbeitsgericht Köln. [...]
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