Personalratsarbeit: Rechtsprechung


Teilzeitarbeit - Rechtsprechung

Mehrarbeit irrelevant für Versorgungsbezüge

16. November 2023 | Maßgeblich für die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist die Teilzeitquote, die im Bewilligungsbescheid für die Teilzeitbeschäftigung festgesetzt ist . Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit erhöht die Versorgungsbezüge von Teilzeitbeschäftigten nicht - so das Bundesverwaltungsgericht. [...] mehr
26. Oktober 2023 | Teilzeitbeschäftigte werden europarechtswidrig benachteiligt, wenn der Arbeitgeber Zuschläge für Mehrarbeit sowohl an Vollzeitbeschäftigte als auch an Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der gleichen Grenze von Arbeitsstunden zahlt - so der Europäische Gerichtshof. [...] mehr
17. Oktober 2023 | Ein Betriebsrat kann nicht wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden, wenn er nur noch ein Restmandat innehat. Möglich ist aber der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten - so das BAG. [...] mehr
11. Oktober 2023 | Um Diskriminierungsindizien darzulegen, genügt die bloße Vermutung, dass der Arbeitgeber den Personalrat, den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines Schwerbehinderten nicht unterrichtet hat. [...] mehr
19. September 2023 | Ist gesetzlich geregelt, dass ein befristetes Beamtenverhältnis auf Lebenszeit fortgesetzt werden kann, haben Betroffene ein berechtigtes Interesse, einen abgelehnten Antrag auf Entfristung zu überprüfen, auch wenn die fragliche Stelle auf Dauer besetzt wurde – so das Bundesverwaltungsgericht. [...] mehr
Bürgergeld - Rechtsprechung

Hund zählt nicht zum Existenzminimum

10. August 2023 | Ein Bürgergeldbezieher hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter ihm die Kosten für das Anschaffen und Halten eines Hundes bezahlt. Diese gehören nicht zu dem vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum – so das Landessozialgericht Baden-Württemberg. [...] mehr

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Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat.

Zur Beschlussfassung