22. Juni 2026 |
Soldaten sind zu entlassen, wenn sie dienstunfähig sind. Festgestellt wird dies durch truppenärztliches Gutachten. Grundlage für die Entlassung kann auch ein bereits mehrere Jahre altes Gutachten sein, wenn spätere Stellungnahmen die alten Befunde nachvollziehbar aktualisieren. Es kommt also auf eine tragfähige, aktuelle medizinische Tatsachengrundlage an, ein neues Vollgutachten ist nicht erforderlich. [...]
mehr